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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf von Eintrittskarten (Einzel- und Dauerkarten) und Arenaordnung für den Besuch von Spielen der ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH


Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Arenaordnung für den Besuch von Spielen der ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH (im Folgenden: „ERC“) sind wesentliche Bestandteile des Vertrages über den Kauf von Dauerkarten, Einzelkarten oder sonstigen Zugangsberechtigungen, die vom ERC erteilt werden.


§ 1 Geltungsbereich
Grundlage der Arenaordnung sind die Hallenordnung der Saturn Arena sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ERC, die der Karteninhaber anerkennt. Im Fall der Weitergabe der Karten verpflichtet sich der Karteninhaber, ausdrücklich auf die Geltung der AGB und der Hausordnung hinzuweisen.


§ 2 Vertragsschluss/Karteninhaberschaft
a) Der ERC veräußert Tages – oder Dauereintrittskarten oder Berechtigungsausweise im Sinne von § 4c) zu den von ihr veranstalteten Heimspielen nur auf der Grundlage dieser AGB.
b) Der Vertragsschluss kommt bei dem Kauf von Tageskarten, sofern der Besteller die Karte/n nicht in den Verkaufsstellen erwirbt, mit Eingang der Kartenbestellung auf postalischem oder elektronischem Weg beim ERC zustande, sofern der ERC die Bestellung nicht unverzüglich zurückweist. Der Verkauf erfolgt gegen Vorkasse; der Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung der Zahlung der bestellten Karte/n. Im Falle der Bestellung von Dauerkarten kommt der Vertragsschluss mit Unterzeichnung des separaten Bestellformulars durch den Kunden zustande.
c) Im Internet oder mittels anderer Plattformen/Medien aufgeführte Kartenangebote sind nicht bindend; maßgeblich ist der Inhalt des jeweiligen Ticketvertrages. Erwirbt der Käufer Tickets über CTS Eventim AG & Co. KGaA gelten zusätzlich die AGB von CTS EVENTIM AG & Co. KGaA zu den AGB des ERC.
d) Der Besteller hat keinen Anspruch auf Kartenverfügbarkeit und/oder Zuteilung des von ihm gewünschten Sitzplatzes oder Stehblocks.
e) Der Besteller sagt verbindlich zu, die Karte (n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerblicher und kommerzieller Weiterverkauf der erworbenen Karte/n ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten. Insbesondere ist untersagt
• Karten bei Internetauktionshäusern zum Verkauf anzubieten;
• Im Rahmen einer privaten Weitergabe die Karte/n zu einem höheren Preis als dem, der auf der/n Karte/n angegeben ist, zu veräußern;
• Karte/n ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den ERC zu Zwecken von Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben oder zu verwenden.
f) Für jeden Verstoß gegen das vorgenannte Verbot zahlt der Kartenerwerber an den ERC eine Vertragsstrafe i.H.v. € 2.000,-. Der ERC behält es sich vor, den Kartenerwerber, der gegen das
vorstehend aufgeführte Verbot verstößt, in Zukunft vom Kartenerwerb auszuschließen bzw. den entsprechenden Dauerkartenvertrag fristlos zu kündigen.
g) Der Silber- bzw. Goldstatus von Dauerkarten ist eine rein freiwillige Leistung der ERCI GmbH. Es besteht kein Rechtsanspruch. Voraussetzung für das Gewähren des jeweiligen Status ist der durchgängige Besitz der Dauerkarte. Der jeweilige Status ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Der Silberstatus wird nach dem Kauf von 5 Dauerkarten sprich, ab der 6. Dauerkarte, ohne Unterbrechung gewährt. Der Goldstatus wird nach dem Kauf von 10 Dauerkarten sprich, ab der 11. Dauerkarte, ohne Unterbrechung gewährt.


§ 3 Kartenversand; Onlineverkauf; Kosten
a) Bei Bestellungen und Verkäufen von Karten über das Internet, gelten zusätzlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners CTS EVENTIM AG & Co. KGaA.
b) CTS EVENTIM AG & Co. KGaA versendet die Karte/n, Dauerkarten werden vom ERC versendet.
c) Ferner erklärt sich der Saisonkartenbesitzer bei Buchung der Optionen CHL und / oder Playoffs einverstanden, für alle stattfindenden (Pre-) Play Off und Champions League Heimspiele ein Ticket für seinen angestammten Platz zu erwerben. Hierzu erhält die ERC Ingolstadt Eishockeyclub eine widerrufliche Ermächtigung zum SEPA Lastschriftverfahren für sein Bankkonto (siehe Bestellformular Dauerkarte). Ein Einzug des in den (Pre-) PlayOff geltenden Eintrittspreises für das Einzelticket (ohne Vorverkaufsgebühr) erfolgt dann jeweils in der Regel zwei Tage nach dem letzten stattfindenden (Pre-) PlayOff/ Champions League Spiel der jeweiligen Runde (z.B. Viertelfinale). Bei Nichteinlösung der Lastschrift ist die ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH berechtigt ab diesem Zeitpunkt den Zutritt im Rahmen der Saisonkarte incl. (Pre-) PlayOff & CHL ab sofort zu verweigern.

§ 4 Zugang zu den Veranstaltungen
a) Die gültige Tageskarte berechtigt zum Besuch des in der Eintrittskarte ausgewiesenen Heimspiels der DEL-Mannschaft des ERC in der Saturn Arena auf dem/den in der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz/plätzen, bzw. Stehblock.
b) Die gültige Dauerkarte berechtigt zum Besuch aller vom jeweiligen Vertrag umfassten Heimspiele der DEL-Mannschaft des ERC in der Saturn Arena auf dem/den in der Eintrittskarte ausgewiesenen Sitzplatz/plätzen, bzw. Stehblock.
c) Der Zugang zu dem/n jeweiligen Spiel/en wird nur bei Vorlage einer gültigen Dauer – oder auf das ausgewiesene Heimspiel bezogenen Tageskarte oder eines sonstigen, vom ERC oder anderen hierzu Befugten ausgestellten Berechtigungsausweises gewährt. Besuchern mit ermäßigten Tages- oder Dauerkarten wird der Zugang zu den jeweiligen Veranstaltungen nur gewährt, wenn sie beim Einlass den Grund der Ermäßigung durch Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweisen. Jeder Besucher ist verpflichtet, der Polizei oder dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte oder den Berechtigungsausweis jederzeit bis zum Verlassen des Arenabereichs vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeglicher Missbrauch der Verwendung der Eintrittskarten bzw. des Berechtigungsausweises ist untersagt und kann im Falle der Zuwiderhandlung den Entzug der Karte bzw. des Ausweises nach sich ziehen. Als Missbrauch ist jede nicht bestimmungsgemäße Benutzung oder Verwendung anzusehen.

§ 5 Regelung bei ermäßigten Karten
a) Ermäßigte Eintrittskarten (Tages- oder Dauerkarten) sind nicht übertragbar. Eine einmal gewährte Ermäßigung kann erneut nur gestattet werden, wenn der Besucher die Berechtigung zur Ermäßigung gegen Vorlage von jeweils aktuellen Ausweisen und/oder Bescheinigungen nachweist. Ausschlaggebend für die Gültigkeit einer Ermäßigung ist der Tag des Erwerbs der Dauerkarte/Tageskarte. Die Ermäßigung kann erneut nur gewährt werden, wenn der Besucher eine entsprechende aktuelle Berechtigung beim Kauf vorlegt. Ermäßigte Karten können an der Tageskasse gegen Barzahlung zu einer Vollpreiskarte aufgewertet werden.
b) Ermäßigte Karten gelten für: Grundwehrdienstleistende bzw. Bundesfreiwilligendienst, Schwerbeschädigte (ab 60 %), Rentner, Zivildienstleistende, Schüler ab 18 Jahren, Studenten und Auszubildende. Preise für Jugendliche gelten von 6-17 Jahren. Kinder bis 5 Jahre haben freien Eintritt, jedoch keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz. Alle Ermäßigungsberechtigten Personen müssen den jeweiligen Ausweis beim Einlass unaufgefordert vorzeigen. Familienkarten (nur Stehplatz und Sitzplätze Kat. 3 und 4) sind immer 2 Erwachsene mit mind. 1 Kind. Familientickets an der Abendkasse und dem Fanshop erhältlich.
c) Nicht genannte Personengruppen erhalten keine Ermäßigungen.

§ 6 Eingangskontrolle
a) Jeder Besucher ist beim Betreten der Saturn Arena verpflichtet, dem Ordnungsdienst seine Eintrittskarte (Tages- oder Dauerkarte) oder den Berechtigungsausweis im Sinne von § 4 c) unaufgefordert vorzuzeigen und nach Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Jeder Besucher ist verpflichtet, sich bei Eintritt zu der Veranstaltung durch den Ordnungsdienst auf das Mitführen von verbotenen Gegenständen durch Abtasten der Bekleidung bzw. durch Benutzen eines Metalldetektors (oder anderer technischer Hilfsmittel) untersuchen zu lassen. Auf Anordnung ist dem Ordnungsdienst Einsichtnahme in mitgeführte Behältnisse zu gestatten. Die vorgenannten Untersuchungen sind auch im Arenabereich zu gestatten, wenn dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist.
b) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können oder wollen oder Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, können zurückgewiesen oder am Betreten der Arena gehindert werden.
c) Erkennbar alkoholisierte, erkennbar unter sonstigen Drogen stehende, vermummte und/oder mit auf rassistische, fremdenfeindliche oder rechtsradikale Einstellung hinweisende Kleidung versehene Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
d) Jeder Karteninhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografen, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom ERC oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden.

§ 7 Verbote
a) Aus Sicherheitsgründen ist den Besuchern der Arena das Mitführen und Benutzen folgender Gegenstände untersagt:
• Alkoholische Getränke aller Art;
• Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art;
• Gegenstände, die als Wurfgeschosse verwendet werden können, insbesondere Getränkebehältnisse wie Flaschen und Dosen;
• Tiere;
• rassistisches, fremdenfeindliches und rechtsradikales Propagandamaterial;
• Gegenstände, die durch ihre Brennbarkeit eine Gefährdung darstellen können (z.B.: Konfetti, Papierschnipsel sowie Großfahnen, deren Stange über 1,5 Meter ist und die aus leicht brennbarem Material bestehen)
Weiterhin ist es im Arenabereich verboten
• Gegenstände insbesondere in den Innenraum oder in den Zuschauerraum zu werfen;
• Foto-, Film-, Video- und Tonbandaufnahmen zum Zwecke der kommerziellen Nutzung ohne Genehmigung des Veranstalters zu machen und/oder zu verwerten;
• Das Arenagelände in sonstiger Weise zu beschmutzen und hierzu geeignete Gegenstände wie Konfetti, Papierschnipsel sowie Papierrollen mitzubringen.
b) Der ERC sowie das Ordnungspersonal können im Einzelfall das Mitführen von anderen nicht aufgeführten gefährlichen, sperrigen oder als Wurfgeschoss verwendbare Gegenstände auf dem Arenagelände untersagen, soweit dies für die Sicherheit der Veranstaltung erforderlich ist. Den Anordnungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten.
c) Der ERC übt während ihrer Spiele in der Saturn Arena das Hausrecht aus. Er ist daher berechtigt, Personen die sich selbst, andere oder den geordneten Ablauf der Veranstaltung gefährden, von der Veranstaltung auszuschließen. Wenn es die Sicherheitslage erfordert, ist jeder Besucher darüber hinaus verpflichtet auf Weisung des ERC, der Polizei oder des Ordnungsdienstes andere als auf der Eintrittskarte vermerkte Plätze, auch in anderen Blöcken, einzunehmen.

§ 8 Sanktionen
a) Bei Zuwiderhandlung gegen die Verbote nach § 7 kann dem Besucher der Zutritt zum Arenabereich verweigert werden, der Besucher aus dem Arenabereich verwiesen werden sowie ein Hausverbot erteilt werden.
b) Das Recht zur Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts bleiben ebenfalls unberührt. Wiederholte und schwerwiegende Verstöße gegen die Vorstehenden Bestimmungen können zum Verlust der Zutrittsberechtigung und/oder zum Hausverbot führen.


§ 9 Spieltermine, Spielausfälle und Spielabbruch
Der ERC übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der von der DEL veröffentlichten Spielpläne. Termine, Anfangszeiten und mögliche Spielverlegungen sind der Tagespresse, dem Rundfunk und insbesondere der Homepage des ERC (www.erc-ingolstadt.de) zu entnehmen. Spielverlegungen, -ausfälle und -abbrüche führen weder zur Rückerstattung von Eintrittsgeldern noch zum Ersatz eines weitergehenden Schadens. Die Tageskarten für das ausgefallene Spiel behält im Falle seiner Neuansetzung Gültigkeit.

§ 10 Haftungsbeschränkung
a) Die Haftung des ERC für Sachschäden sowie Vermögensschäden, die nicht Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind, wird vorbehaltlich b) ausgeschlossen, soweit nicht eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, vorliegt.
b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der ERC nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch summenmäßig beschränkt auf den Wert des aus der Eintrittskarte folgenden Nutzungsrechts. Bei Dauerkarten errechnet sich der Wert aus der rechnerischen Aufteilung des Dauerkartenpreises zu dem maßgeblichen Spiel, in dessen Zusammenhang wir die fahrlässige Pflichtverletzung begangen haben.

§ 11 Preisänderungen
a) Der ERC kann die vom Kunden zu zahlenden Beträge bei einem Abonnement entsprechend in einer jeweils neuen Spielzeit erhöhen, wenn sich die extern verursachten Kosten für die Durchführung bzw. Aufrechterhaltung des Spielbetriebes erhöhen. Eine Erhöhung muss dem Kunden mindestens 1 Monat im Voraus mitgeteilt werden. Ab diesem Zeitpunkt hat der Kunde, die Möglichkeit, binnen drei Wochen zu kündigen. Der Kunde ist berechtigt, den Dauerkartenvertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung zu kündigen, wenn die Erhöhung bzw. Erhöhungen in einer Spielzeit 10 Prozent oder mehr des ursprünglichen Beitrages ausmachen. Die Kündigung muss dem ERC spätestens bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zugehen. Der ERC wird den Kunden auf das Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Macht der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt.

§ 12 Verlust der (Dauer-) Eintrittskarte
a) Das Risiko des Verlustes von Eintrittskarten trägt grundsätzlich der Karteninhaber. Der Verlust der Dauerkarte ist unverzüglich dem ERC zu melden. Die durch die Ausstellung von Ersatzkarten aufgrund von Verlust bzw. Beschädigung der Originalkarte anfallenden Kosten durch den Karteninhaber zu tragen.

§ 13 Kontakt
a) Bestellungen, Vertragsabschlüsse, Kündigungen, Rückfragen oder Beanstandungen sind an folgende Anschrift zu richten: ERC Ingolstadt Eishockeyclub GmbH, Bei der Arena 5, 85053 Ingolstadt, bzw. telefonisch unter der Telefon-Nr. 0841 – 379 26 – 0

§ 14 Schlussklausel
a) Gegen die Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten, soweit dies im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig ist, erhebt der Besteller keine Einwände (§ 28 Bundesdatenschutzgesetz).
b) Sollten einzelne Punkte dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages sowie die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge betreffend des internationalen Warenkaufs, CISG.
c) Allgemeiner Erfüllungsort ist Ingolstadt. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar und mittelbar ergebenen Streitigkeiten der ausschließliche Gerichtsstand Köln.


Stand: Ingolstadt, März 2017